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    Entlastungspaket 2022 – welche Maßnahmen gelten wann für wen?

    23 Mai, 2022 - von Nele

    6 min

    Vom Regen in die Traufe? So könnte man meinen, wenn man betrachtet, dass wir direkt nach der (immer noch aktiven) Corona-Pandemie einem Krieg mitten in Europa gegenüberstehen. Der militärische Konflikt in der Ukraine sorgt nicht nur für großes Leid bei der Bevölkerung, sondern stellt auch die Weltwirtschaft auf den Kopf. Um die explosionsartigen Preiserhöhungen abzufangen, die gerade auf uns einprasseln, hat die Ampel-Regierung jetzt ein Entlastungspaket geschnürt, das die deutschen Verbraucher:innen entlasten soll. Aber wie werden die Milliarden aufgeteilt? 

    9-Euro-Ticket

    Die öffentlichen Verkehrsmittel sind insbesondere in Großstädten teuer. So bezahlt man mittlerweile in Hamburg bereits etwa 3,50 € für eine einfache Fahrt mit der U-Bahn, die nur wenige Minuten dauert. Das 9-Euro-Ticket gibt es daher aus zwei Gründen: Zum einen sollen Menschen neu motiviert werden, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen – zum anderen sollen diejenigen entlastet werden, die mit explodierenden Kraftstoffpreisen zu kämpfen haben. Die Maßnahme ist in erster Linie für Pendler:innen entwickelt worden, kann aber natürlich auch genauso für die Anreise in den Kurzurlaub genutzt werden. 

    Ab Juni 2022 ist es so weit: Dann kann jede:r Bürger:in, den Regionalverkehr in Deutschland für pauschale 9 Euro insgesamt 3 Monate lang unbegrenzt nutzen – Kinder unter 6 Jahren benötigen generell kein Ticket. Wenn du bereits eine Jahres- oder Monatskarte besitzt, wird dir die Differenz erstattet. Dazu musst du nichts unternehmen, die jeweiligen Verkehrsanbieter werden ihre Kunden noch über die entsprechende Abwicklung informieren. Hunde sowie Fahrräder sind von der Beförderungsleistung des 9-Euro-Tickets übrigens ausgenommen. Das gilt auch für den Fernverkehr, also zum Beispiel für Fahrten mit dem ICE.

    Den Sonderfahrschein kannst du an allen Verkaufsstellen, an den Automaten und über die App deines jeweiligen Verkehrsbetriebs kaufen, es gilt dann immer jeweils für einen Monat. Der Vorverkauf hat bei den meisten Verkehrsbetrieben bereits begonnen, bei der Deutschen Bahn findest du alle Informationen zum 9-Euro-Ticket hier.

    Energiepreispauschale

    Natürliche Ressourcen wie Erdöl sind begrenzt und werden in geschätzten 50 Jahren nicht mehr wirtschaftlich zu fördern sein. Gleichzeitig braucht Deutschland so wie alle Industriestaaten immer mehr Energie. Experten schätzen, dass sich unser Verbrauch bis ins Jahr 2030 nochmals um etwa 10 Prozent erhöhen wird. Aktuell sorgt der Ukraine-Krieg und der Stopp der Pipeline Nord Stream 2 durch die Bundesregierung dafür, dass sich die Situation nochmals verschärft. Im aktuellen Gasstreit mit Russland kann niemand voraussagen, ob und wie lange die vertraglich vereinbarten Gaslieferungen noch erfolgen. Die teuren Auswirkungen kriegt aktuell jeder überall da zu spüren, wo er/sie etwas bezahlen muss. Nun aber soll Entlastung einkehren: Mit dem Beschluss für eine Energiepreispauschale hat die Ampelkoalition am 13. Mai 2022 auf die gestiegenen finanziellen Belastungen der Bevölkerung reagiert. 

    Die Höhe der Zahlung beträgt 300 Euro und soll einmalig an alle einkommenspflichtigen Erwerbstätigen ausgezahlt werden, darunter fallen natürlich auch alle Geringverdiener. Rentner:innen gehen grundsätzlich leer aus –  solange sie keinem Midijob nachgehen. Mit so einem Arbeitsverhältnis, in dem zwischen 450 und 1.300 € monatlich verdient werden darf, können auch Rentner:innen von der Pauschale profitieren. Wichtig zu wissen: Die Energiepreispauschale ist grundsätzlich steuerpflichtig. Je höher der Steuersatz des Empfängers ist, desto weniger Geld kommt netto auch an. Das genaue Datum, an dem die Pauschale tatsächlich bei den Bürger:innen auf den Konten landet, steht noch nicht eindeutig fest, soll aber noch im Spätsommer erfolgen. Experten rechnen damit, dass das Geld im September dieses Jahres über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt wird.     

    Tankrabatt

    Die hohen Kraftstoffpreise, die derzeit an den Zapfsäulen aufgerufen werden, sind für viele Menschen und Betriebe, die beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sind, eine deutliche Mehrbelastung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Preise für Superbenzin um fast 42 % und beim Diesel um knapp 63 % gestiegen. Auch hier ist der Krieg in der Ukraine eine wesentliche Ursache, denn Russland ist der weltweit zweitgrößte Exporteur für Rohöl, rund ein Drittel des in Deutschland benötigten Öls stammt aus Russland. Um die nach Ausbruch des Krieges stark gestiegenen Spritpreise wieder für alle Verbraucher:innen nach unten zu drücken, hat die Ampelkoalition den sogenannten Tankrabatt ins Leben gerufen. 

    Der Beschluss sieht konkret vor, dass die Energiesteuer auf Kraftstoffe in den Monaten Juni bis August 2022 auf das europäische Mindestmaß abgesenkt wird – danach wird sie wieder auf das vorherige Maß zurückgesetzt. Das bedeutet, dass alle Fahrer:innen von Kraftfahrzeugen im Sommer knapp 30 Cent pro Liter Benzin und 14 Cent pro Liter getanktem Diesel sparen – dadurch soll der Benzinpreis auf unter 2 € und der Preis für Diesel im Bereich von 2 € gehalten werden. Der Tankrabatt macht sich durchaus im Portemonnaie bemerkbar:

    Bis zu 18 Euro Ersparnis sind je nach Fahrzeug bei jeder Tankfüllung drin.

    Kinderbonus

    Ein weiterer Bestandteil des Entlastungspakets betrifft alle Familien mit Kindern. Aufgrund der aktuellen Teuerungen wurde am 25. März 2022 endlich auch ein viel diskutierter Gesetzentwurf vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht: der „Kinderbonus“. Aus gutem Grund, schließlich belasten die steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland geraden Familien mit mehreren Kindern auf besondere Weise. Auf Familien, die Transferleistungen wie Sozialhilfe oder Hartz 4 beziehen, wirken sich die hohen Preise sogar noch stärker aus, wenn es um die Bereitstellung von Essen und Kleidung für ihre Kinder geht.          

    Der Beschluss der Ampelkoalition lautet daher wie folgt: Pro Kind soll zusätzlich zum Kindergeld einmalig eine Summe von 100 Euro ausgeschüttet werden. Das Geld soll über die Familienkassen ausgezahlt werden. Hier muss beachtet werden, dass der Kinderbonus genau wie die Leistungen, die als Folge der Corona-Pandemie ausgezahlt wurden, grundsätzlich auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird. Das hat zur Folge, dass Spitzenverdiener:innen letztendlich kaum oder gar nicht von der Regelung profitieren. Spitzenverdiener:innen per Definition sind Personen, die monatlich etwa 3.700 Euro netto verdienen, das trifft aktuell auf etwa 10 % der Deutschen zu. Der Kinderbonus soll – genau wie die Energiepreispauschale – noch im Juli dieses Jahres in den Taschen aller Menschen landen, die kindergeldberechtigt sind. Das trifft in den meisten Fällen auch dann zu, wenn es sich um Adoptiv- oder Pflegekinder handelt.         

    Einmalzahlung

    Von den negativen Auswirkungen der Preiserhöhungen im Bereich der Energie oder bei Lebensmitteln sind Menschen, die Grundsicherung wie Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beziehen, besonders stark betroffen. Mit einer Einmalzahlung aus dem Entlastungspaket 2022 werden auch einkommensschwache Bevölkerungsgruppen adressiert, denen nur wenig Geld zur Verfügung steht. 

    Schon zu Beginn des Jahres hatte die Ampel-Regierung aufgrund der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie eine Sonderzahlung für Bezieher:innen von Sozialleistungen angekündigt, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten abzufedern – dieser Bonus wurde damals auf 100 Euro festgelegt. Da durch den Ukraine-Krieg die Verbraucherpreise nochmals stark gestiegen sind, wurde der Betrag nun auf 200 Euro verdoppelt. Anspruch auf die Einmalzahlung haben damit alle, die im Monat Juli 2022 mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben. Der Sofortzuschlag soll noch im Juli an alle Leistungsberechtigten ausgezahlt werden.

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    Über Nele, den/die Autor/in

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